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Politik

Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten

Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiter beobachten.

Quelle: Spiegel