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Gesundheit

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Sozialbehörde muss Taxi für gehbehinderte Schülerin zahlen

Kein Schulbus fährt, das Kind kann den Weg nicht laufen oder mit dem Fahrrad fahren – in diesem Fall muss die Behörde einer Familie die Taxikosten voll erstatten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Quelle: Stern