Schlagzeilen
Roland Hartwig ist ab sofort nicht mehr persönlicher Referent der AfD-Parteichefin.
Weil er am Treffen radikaler Rechter in Potsdam teilgenommen hat, ist der Referent von AfD-Parteichefin Alice Weidel nun seinen Job los. Der Arbeitsvertrag mit Roland Hartwig werde »im beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst«.
Recherchen über ein rechtsextremes Geheimtreffen, an dem auch AfD-Politiker teilgenommen haben, sorgen bundesweit für Empörung. Am Montag protestieren Tausende gegen die Partei.
AfD-Chefin Alice Weidel trennt sich von ihrem persönlichen Referenten Roland Hartwig. Grund dafür ist dessen Teilnahme am rechtsextremen Geheimtreffen in Potsdam.
Ron DeSantis galt als Hoffnungsträger und Alternative zu Donald Trump. Doch in Iowa zeigt sich, warum das Weiße Haus für den Mann aus Florida vielleicht eine Nummer zu groß ist.
Es geht um Edelmetall im Wert von elf Millionen Euro beim Kupferhersteller Aurubis: Eine mutmaßliche Diebesbande muss sich vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Nun gestanden vier Männer ihre Taten.
Seit Jahren kommt der Umbau der Landwirtschaft nicht voran, die Wut der Bauern ist groß. Nun bringt der Landwirtschaftsminister die Forderung nach einer Tierwohlabgabe ein. Was taugt die Idee? Ein Überblick.
Die US-Streitkräfte wollen eine neue Waffe testen. Der Laser soll Bodenziele angreifen. Nun wird das System erst einmal ein halbes Jahr erprobt.
Drei Jahre Straflager hieß das Urteil für Wadim Chrasko.
Der Marschflugkörper "Taurus" könnte der Ukraine im Abwehrkampf gegen Russland helfen. Kanzler Scholz will bislang dennoch keine Lieferungen zusagen. Jetzt erhöht die Union den Druck noch einmal mit einem Antrag im Bundestag.
Das Geheimtreffen mit Rechtsextremen soll nun Konsequenzen für einen AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt haben. Die Landesregierung bereitet die Abwahl von Ulrich Siegmund in einem Ausschuss vor.
Wer seine Krankschreibung nicht fristgerecht einreicht, hat trotzdem Anspruch auf Krankengeld. Verantwortlich für die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen sind laut Urteil nicht die Versicherten.